Das Thema “Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit” rückte erstmals durch die Arbeit der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des 17. Deutschen Bundestages in den Blickpunkt. Das IZT analysierte die Neuerungen dieser Internet-Enquete zunächst in einer Vorstudie, die am 2. Juli 2014 vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung akzeptiert wurde.

Die Gebrauchstauglichkeit (»usability«) und die Benutzerfreundlichkeit (»user friendliness«) von Beteiligungswerkzeugen sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit. Internetbasierte Beteiligungswerkzeuge haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Sie ergänzen die Möglichkeiten früherer Instrumente, bei denen Information und Kommunikation im Mittelpunkt standen, um weitere Funktionen wie Dialogorientierung, Abstimmungen oder Kollaboration beispielsweise bei der Texterstellung.

Für das Beteiligungswerkzeug der Internet-Enquete wurde ein bestehendes System an die Anforderungen der Enquete-Kommission und des Bundestages angepasst. Die E-Petitionen sind ein weiteres Beispiel aus der Arbeit des Deutschen Bundestages. Auch andere Parlamente, Gremien sowie Parteien haben Beteiligungswerkzeuge entwickelt und erproben sie für die Online-Bürgerbeteiligung. Die Analyse der aktuellen Entwicklungen auf der nationalen und europäischen Ebene und das Aufzeigen von guten Beispielen aus Sicht der Betreiber der Beteiligungsplattformen sowie aus Sicht der Nutzer bzw. der Bürger insgesamt sollten im Mittelpunkt dieses Untersuchungsschwerpunktes stehen. Die Ergebnisse der Vorstudie wurden u.a. durch leitfadengestützte Expertengespräche vertieft und validiert . Dazu wurden die Mitglieder der Internet-Enquete sowie auch Prozessbeteiligte beispielsweise der Bundestagsverwaltung interviewt . Im Mittelpunkt standen die neuartigen Herangehensweisen bzw. die Abweichungen von den üblichen Verfahren (u. a. öffentliche Sitzungen als Regel, tagesaktuelle Information im Internet), aber auch Wirkungen auf die Arbeit der Abgeordneten und Arbeitsprozesse des Parlamentes. Des Weiteren war angedacht, Gespräche mit Mitgliedern des Bundestages der 18. Wahlperiode zu führen, um auszuloten, ob die Internet-Enquete bereits Impulse für die heutige Arbeit von Gremien und Fraktionen gesetzt hat. Im Rahmen dieses Vertiefungsschrittes wurde auch die Rolle elektronischer Petitionen mit Bezug auf bürgerschaftliche Teilhabe thematisiert. Dabei wurden übergreifende Fragestellungen, insbesondere zur Gewährleistung der Privatsphäre, ergänzend mit externen Experten beispielsweise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, diskutiert. Darüber hinaus erschien es vielversprechend, die inhaltlichen Vorschläge von Bürger*innen sowie Organisationen auf der Beteiligungsplattform www.enquetebeteiligung.de und den Diskussionsverlauf inhaltlich vertiefend zu analysieren. Diese Analysen konnten beispielhaft u. a. anhand der thematisch abgegrenzten Projektgruppen »Urheberrecht« und »Netzneutralität« erfolgen bzw. an einer Projektgruppe mit einer Bandbreite von Diskussionslinien, beispielsweise »Demokratie und Staat«. Zudem stand das Thema »Online-Bürgerbeteiligung« im Herbst 2015 im Mittelpunkt einer Befragung im Rahmen des Stakeholder Panel TA (Durchführung IZT). Unter anderem folgende Aspekte wurden dabei berücksichtigt: Ziele von Online-Bürgerbeteiligung; Anforderungen an und Themen von Online-Bürgerbeteiligung; Bewertung von Online-Bürgerbeteiligung aus Sicht von Stakeholdern aus Gesellschaft, Politik und Wissenschaft.