Sinkende Emissions-Höchstmengen einhalten - Prognosen bis 2020

- IER - Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, Universität Stuttgart
- ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
- DFIU - Deutsch-Französisches Institut für Umweltforschung, Universität Karlsruhe (TH)
Beschreibung
Wichtigster Regelungsgegenstand der NEC-Richtlinie (2001/81/EG) sind nationale Emissionshöchstmengen (National Emission Ceilings - NECs) für SO2-, NOx-, NH3- und NMVOC-Emissionen, die in Anhang 1 der Richtlinie aufgelistet sind. Diese Emissionsbegrenzungen der nationalen Gesamtemissionen sind bis zum Jahr 2010 einzuhalten. Über die zur Einhaltung dieser Werte vorgesehenen Maßnahmen zur Emissionsminderung und über die Entwicklung der Emissionen ist der EU-Kommission zu berichten: Die NEC-Richtlinie bestimmt, dass die Mitgliedstaaten nationale Programme zur fortschreitenden Verminderung der Emissionen erstellen (Artikel 6) und ein Maßnahmenprogramm zur Einhaltung der NECs vorzulegen (Artikel 8).
Mit dem Vorhaben soll ein Entwurf für die Fortentwicklung des Nationalen Programms zur Einhaltung der NEC-Richtlinie aus wissenschaftlicher Sicht geschaffen werden. Hierzu sind die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) für die vier Schadstoffe der NEC-Richtlinie zu aktualisieren und darauf aufbauende Prognosen zur Entwicklung der Schadstoffe zu erstellen. Des weiteren sind Maßnahmen und Instrumente zu deren Umsetzung zu analysieren, die noch bestehende Emissionsminderungspotenziale erschließen.
Das Vorhaben wird in zwei Arbeitspaketen durchgeführt:
- Auf Basis einer Zusammenstellung der historischen Emissionen ab 2000 und vorläufiger Emissionen für 2005 werden Referenz-Emissionsprognosen sind für die Jahre 2010, 2015 und 2020 erstellt. Basis der Referenzprognosen sind umweltpolitische Regelungen, Instrumente und Maßnahmen, die bis 2005 bereits entschieden waren.
- In allen für die vier Schadstoffe relevanten Emittentensektoren, d.h. stationäre Feuerungsanlagen (Kraftwerke, Industrie, Gewerbe und Haushalte), Verkehr und mobile Maschinen, Industrieprozesse, Lösemittelverwendung und Landwirtschaft, werden die Potenziale von über das Referenzszenario hinausgehenden Maßnahmen zur Emissionsminderung analysiert und in verschiedenen Szenarien zusammengefasst.
Als Ergebnis des Vorhabens wird das Umweltbundesamt in die Lage versetzt, auf einer aktualisierten wissenschaftlichen Basis ein überarbeitetes Nationales Programm zur Einhaltung der NEC-Richtlinie zu erstellen.