Die europäische Richtlinie 2016/2284 zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, alle vier Jahre nationale Luftreinhalteprogramme zu erstellen. Diese Programme enthalten sowohl aktuelle Emissionsprognosen als auch Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen. Für Deutschland erfolgt die nationale Umsetzung der NEC-Richtlinie durch die 43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Gemäß § 6 ist die Öffentlichkeit bei der Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms zu beteiligen. Im Mai 2019 hat das Bundeskabinett das nationale Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland beschlossen und an die europäische Kommission berichtet. Es beschreibt, wie Deutschland die eingegangene Verpflichtung der Reduktion der Emissionen von SO2, NOX, NMVOC, NH3 und Feinstaub erfüllen will. Neben Maßnahmen im Verkehrssektor sind es vor allem eine erfolgreiche Energiewende sowie eine Minderung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft, die zur Erfüllung des Ziels beitragen sollen. Jedoch ist für eine erfolgreiche Implementierung und Umsetzung von Minderungsmaßnahmen erforderlich, dass die Öffentlichkeit bewusst einbezogen wird. Das IZT widmet sich in Kooperation mit AVISO, Sandstein Kommunikation und dwif der Frage, wie eine derartige Beteiligung passgenau und effektiv gestaltet werden kann.

Hier setzt das Vorhaben an. So zielt das Projekt darauf ab, konzeptionelle und inhaltliche Strategien der Öffentlichkeitsbeteiligung für die jeweiligen Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffemission des nationalen Luftreinhaltprogramms zu entwerfen. Die Arbeiten im Vorhaben sind in drei Phasen unterteilt:

  1. Zu Beginn erfolgt eine Sondierung von bestehenden Verfahren zur Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltpolitischen Maßnahmen.
  2. Im Zentrum des Vorhabens steht die allgemeinverständliche Bewertung der Wirkungen von Maßnahmen aus dem nationalen Luftreinhalteprogramm und die Entwicklung von spezifischen Strategien für ihre Kommunikation.
  3. Darauf aufbauend werden konkrete Gestaltungsvorschläge für die öffentliche Beteiligung bei der Erstellung und der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms erarbeitet.