Die EU-Richtlinie (NERC) für Luftschadstoffe, wie beispielsweise Feinstaub und Stickoxide, wurde novelliert und damit verschärft. Das Umweltbundbundesamt beauftragte Wissenschaftler*innen, neue Emissionsprognosen für Deutschland für die Jahre 2020 bis 2035 zu entwickeln, um zu überprüfen, inwieweit nationale Minderungsmaßnahmen ausreichen. Das Projekt sollte zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung vorschlagen, mit deren Hilfe Deutschland die neue NEC-Richtlinie bei allen fünf Luftschadstoffen einhalten kann. Das IZT war inhaltlich für die Bereiche stationäre Feuerungsanlagen in der Energieerzeugung und in industriellen Prozessen zuständig.

Die europäische NEC-Richtlinie (2001/81/EG) legte für die EU-Mitgliedstaaten Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe fest. Am 31.12.2016 trat so mit der neuen NEC-Richtlinie 2016/2284 eine Novelle in Kraft. Diese bestimmte die Emissionen von fünf Luftschadstoffen Minderungsverpflichtungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Gegenüber dem Jahr 2005 waren die Emissionen der Schadstoffe Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen (NMVOC, ohne Methan), Schwefeldioxid (SO2), Feinstaub (PM) und Ammoniak (NH3) bis zum Jahr 2030 prozentual zu mindern.

Darüber hinaus beinhaltet die neue NERC-Richtlinie umfangreiche Berichtspflichten: Neben der jährlichen Emissionsberichterstattung sind alle zwei Jahre Emissionsprognosen für die genannten Schadstoffe zu berichten. Zudem ist ab 2019 ein regelmäßig zu aktualisierendes nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen. Die nationalen Programme müssen sowohl Emissionsprognosen als auch Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung inklusive einer Bewertung der Minderungspotenziale enthalten.

Im Auftrag des Umweltbundesamts entwickelte das IZT mit seinen Forschungspartnern die Prognosen der Luftschadstoffe für die nationalen Luftreinhalteprogramme weiter.

Schwerpunkt der Arbeit des IZT war die Erstellung von Emissionsprognosen insbesondere für stationäre Feuerungsanlagen in der Energieerzeugung und in industriellen Prozessen. Für die Emissionsprognosen wurden zwei Minderungsszenarien gestaltet, denen unterschiedliche Annahmen über Minderungsmaßnahmen zu Grunde liegen. Zum einen die zu diesem Zeitpunkt gültige Gesetzeslage und zum anderen ein Szenario mit umweltpolitischen Maßnahmen, die darüber hinaus gehende Emissionsminderungen erwarten ließen.

Im weiteren Verlauf des 30-monatigen Projekts erfolgten eine räumliche Verteilung der prognostizierten Emissionen sowie eine Modellierung ihrer Verbreitung und eine geografische Auflösung der verursachten Luftbelastung.

Das Vorhaben baute methodisch und inhaltlich auf dem Vorläuferprojekt Luftqualität 2020/2030 auf.