Versicherte in Deutschland könnten zukünftig auf Wunsch ihre persönlichen Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte speichern lassen. Diese Option hat der Gesetzgeber vorgesehen. Tritt tatsächlich ein Notfall ein, könnte z. B. eine Notärztin/ein Notarzt sofort notfallmedizinisch relevante Daten auslesen, beispielsweise zu Vorerkrankungen und möglichen Allergien des Verletzten. Die “Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH” (“gematik”) beauftragte das IZT mit einer Risikoanalyse derjenigen Prozesse, die sich beim Umgang mit den Notfalldaten abzeichnen. 30 Akut- und Notfallmediziner*innen erklärten sich bereit, ihr Know-how einzubringen und ihre Risiko-Einschätzungen zu übermitteln; als Instrument wählte das IZT die neue Befragungsmethode Real-Time-Delphi. Wie etwa wirken sich möglicherweise Lücken im Datenbestand aus? Und wie Fehler in der Datenerfassung? Die “gematik” publizierte die Risikoanalyse.

Das Sozialgesetzbuch V und hier vor allem der § 291a ff. regelt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und den Aufbau der Telematikinfrastruktur – sowie u. a. auch das Thema Notfalldaten-Management (NFDM) als eine der ersten medizinischen Fachanwendung der eGK. Die Entwicklung von NFDM liegt in den Händen der “gematik” – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (unserem Auftraggeber) – und der Bundesärztekammer als federführendem Gesellschafter.

Mit Einführung des NFDM werden Ärztinnen und Ärzte (typischerweise eine Hausärzte, ggf. auch Fachärzte oder Krankenhausärzte) auf Wunsch ihrer Patientin bzw. ihres Patienten Notfalldaten aufnehmen und auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarten speichern können – und Ärztinnen und Ärzte in der Notfallversorgung oder der Rettungsdienste werden diese Angaben über ihr Kartenlesegerät einsehen können. Bis dahin aber sind eine ganze Reihe von technischen Voraussetzungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Praxen, Krankenhäuser) zu schaffen. Die “gematik” bereitet derzeit die Erprobung von NFDM vor.

Auf der eGK können Patientinnen und Patienten zukünftig über die – freiwillige – Anwendung NFDM zwei separate Datensätze ablegen lassen:

  1. notfallrelevante medizinische Informationen (Notfalldatensatz, kurz: NFD)
  2. Hinweise auf den Ablageort von Willenserklärungen der Versicherten (Datensatz Persönliche Erklärungen, kurz: DPE).

Mit der Risikoanalyse wurde eine theoretische Analyse der zukünftigen Fachanwendung NFDM und der mit ihr verbundenen und durch sie beeinflussten Prozesse der Versorgung von Patienten in Notfallsituationen vorgenommen. Auf dieser Grundlage wurden unter Hinzuziehung medizinischer Fachexpertise die ggf. bestehenden medizinischen Risiken beim Einsatz der Fachanwendung NFDM in der Notfallversorgung abgeschätzt und beschrieben. Weiterhin wurde abgeleitet, ob und ggf. welche medizinischen Risiken mit welchen Maßnahmen im Rahmen der Erprobung und Evaluation der Fachanwendung NFDM näher untersucht werden sollten. Im Ergebnis wurde eine Abschätzung möglich, welcher Zeitraum und welche Mengengerüste für das Risikomonitoring anzusetzen sind.